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EuGH-Urteil zum datenschutzrechtlichen Schadensersatz: Nicht revolutionär, dafür grundsätzlich
Knapp zwei Jahre ist es nunmehr her, dass die oberste Instanz der österreichischen Zivilrechtsprechung den Europäischen Gerichtshof um klärende...
Hohe Hürden für den Ausstieg eines Geschäftsführers aus der Sozialversicherungspflicht
Schockiert dürften die Gesellschafter-Geschäftsführer gewesen sein, als die DRV in ihren Statusfeststellungsverfahren das Vorliegen einer...
Verschmelzung als Grund zur außerordentlichen Vertragsbeendigung?
Im Falle einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung werden zwei Unternehmen zu einer neuen rechtlichen Einheit verbunden. Nach der Verschmelzung...
ARBEITGEBER DÜRFEN ARBEITNEHMERN VERBINDUNGSENTGELTE STEUERFREI ERSTATTEN
Mit Urteil vom 13.02.2023 – VI R 50/20 bestätigte uns der Bundesfinanzhof (BFH) nach einem langwierigen Rechtsstreit mit dem Finanzamt...
Preisanpassungsklauseln: Rettender Sprung in die schwarzen Zahlen
Aufgrund der aktuellen politischen Lage sind Preisanpassungsklauseln von großer Relevanz. Sie stellen für Unternehmer ein wichtiges Instrument dar,...
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ChatGPT und Co. in der Praxis: Eine kleine Bewertung der Chancen und Risiken
Chatbots fristeten bis vor nicht allzu langer Zeit ein eher trostloses Dasein. Ihre Funktionsweise löste weder sonderliche Faszination aus, noch lag...
Rechtsanwalt (m/w/d) gesucht
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Eilrechtsschutz bei Gesellschafterstreit in der GmbH – Von der magischen Wirkung der Gesellschafterliste
Im Gesellschafterstreit in der GmbH kommt dem Inhalt bzw. der Änderung der Gesellschafterliste nach Fassung eines Einziehungsbeschlusses „magische“ Wirkung zu. Denn im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur derjenige als Gesellschafter, der als solcher in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist. Hier ist juristisch rasches Handeln sowie fundierte Kenntnis der relevanten Rechtsprechung und Rechtsbehelfe dringend geboten.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Umsetzung in Unternehmen
Resultierend aus den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der EU, tritt zum 01.01.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die menschenrechtliche Lage, wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Diskriminierung sowie Umweltrisiken, entlang der Lieferketten zu verbessern, indem Unternehmen zur Realisierung weitreichender menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten angehalten werden.