Gründen trotz Krise?

Feb.. 2025

Wie Unternehmen auch in schwierigen Zeiten gut (durch)starten 

Krisenzeiten sind eigentlich der denkbar ungünstigste Moment für eine Unternehmensgründung. Steigende Zinsen, unsichere Marktbedingungen und eine schwankende Konjunktur schrecken potenzielle Gründer aus nachvollziehbaren Gründen ab. Schaut man sich die Zahlen an, ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Im Januar 2025 vermeldete der Start-Up Verband, dass die Zahl der Neugründungen im letzten Jahr um 11 % gegenüber 2023 gestiegen sind. Und das, obwohl das Statistische Bundesamt im gleichen Zeitraum einen leichten Rückgang der Gesamtneugründungen um 0,9 % verzeichnete. Was also macht das Gründen in schwierigen Zeiten attraktiv? Und welche rechtlichen Aspekte sind besonders zu beachten? 

Unternehmertum in unsicheren Zeiten: Risiko oder Chance?

Neugründungen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, wobei die eigentliche Geschäftsidee und vor allem das Kapital natürlich im Vordergrund stehen. Wirtschaftlich schwierige Zeiten scheinen auf den ersten Blick der ungünstigste Zeitpunkt für eine Unternehmensgründung zu sein. Doch gerade diese Zeiten bieten Möglichkeiten, mit neuen Ideen und innovativen Lösungen im Markt voll durchzustarten. Insbesondere im Start-up-Bereich ist die Finanzierung ein entscheidender Aspekt, da der Weg zum unternehmerischen Unicorn gerade in der Anfangszeit häufig kostspieliger ist als zunächst gedacht. Die Kapitalbeschaffung erfolgt hier häufig über Venture Capital. Doch auch die Möglichkeiten zur Zufuhr von Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen durch Staat und Förderbanken haben in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Damit das alles reibungslos gelingt, sind aus rechtlicher Sicht vor allem die Wahl der passenden Rechtsform und eine durchdachte Vertragsgestaltung von großer Bedeutung.

Die richtige Rechtsform wählen

Die Rechtsform muss für Unternehmensbeteiligungen geeignet sein. Am beliebtesten ist hier die GmbH, aber auch auf die AG wird bei größeren Ambitionen oft gewählt. Ein wesentlicher Vorteil dieser Rechtsformen ist die Möglichkeit, Unternehmensanteile schnell und relativ unkompliziert zu übertragen. Zugleich ist vor allem die GmbH relativ günstig zu gründen. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt EUR 25.000, die AG liegt bereits bei EUR 50.000. Gerade bei Start-Ups, die selten als Einpersonengesellschaft, sondern häufig mit mehreren Gründern oder als Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen und Universitäten entstehen, ist das Startkapital daher meist gut aufzubringen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der GmbH reicht zudem bereits eine Kapitaleinlage von EUR 12.500 aus. 

Erfolgsfaktor Vertragsgestaltung

Sobald die passende Rechtsform feststeht, rückt die Vertragsgestaltung in den Fokus. Schon der Gesellschaftsvertrag, also die Satzung der Gesellschaft, kann hier Tücken aufweisen.  Zwar stellt das GmbHG ein Muster für das vereinfachte Gründungsverfahren zur Verfügung, dies gilt jedoch nur für einen Gesellschafterkreis von bis zu drei Personen und einen einzigen Geschäftsführer. Sobald man inhaltlich von diesem vereinfachten Verfahren abweichen möchte, kommt es regelmäßig zu Komplikationen.  Gerade Start-ups benötigen aber meist umfassendere Regelungen, um auf mögliche Entwicklungen vorbereitet zu sein. Dazu gehören etwa Regelungen für den Fall eines Gesellschafterstreits bis hin zur Auflösung der Gesellschaft. Individuelle Klauseln zu Kündigung oder Einziehung von Anteilen sind hier nicht nur möglich, sondern oft notwendig. Anders als in der AG mit ihrer Satzungsstrenge, ist die Gestaltungsfreiheit in der GmbH zwar groß, aber auch entsprechend fehleranfällig. Sie muss daher vorher genau bedacht und mit dem richtigen Fingerspitzengefühl gewählt werden.  Eine nachträgliche Satzungsänderung erfordert eine Dreiviertelmehrheit der Gesellschafterstimmen, was in Streitfällen eine Herausforderung darstellen kann. Oft bleibt dann nur die Auflösung der Gesellschaft als letzter Ausweg.

Geschäftsführeranstellung und Beteiligung der Kapitalgeber

Gleiches gilt für die weiteren Verträge, so etwa den Geschäftsführeranstellungsvertrag. Hier sollten Rechte und Pflichten möglichst konkret geregelt werden. Auch die Beendigung des Vertrags sollte bereits im Vorfeld bedacht werden. Und wenn es sich um ein Start-Up handelt und perspektivisch Anteile am Unternehmen an die großen Kapitalgeber veräußert werden sollen, wird meist ein Aufsichtsgremium installiert, denn Geldgeber verlangen Transparenz und Mitsprache in unternehmerischen Entscheidungen. Das Aufsichtsgremium bekommt häufig eine entsprechende Geschäftsordnung mit seinen Rechten und Pflichten. Hier ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich, um sowohl die Interessen der Kapitalgeber als auch die der Gründer zu berücksichtigen.

Vorausschauende Planung ist entscheidend

Am Ende gilt: sowohl die Rechtsform als auch das Vertragswerk müssen zur strategischen Zielsetzung des Unternehmens passen. Bereits kleine Abweichungen können große Auswirkungen haben. Daher lohnt es sich, frühzeitig eine umfassende Planung vorzunehmen und nicht nur die unmittelbaren Anforderungen zu berücksichtigen, sondern auch einen langfristigen Blick auf die Entwicklung des Unternehmens zu werfen.



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Peter Umbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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