Gesetzliche Sozialversicherung.

Gesetzliche Sozialversicherung

Ihre Kanzlei für Sozialrecht in Augsburg macht Ihre Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen rechtssicher geltend

Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.

Das Sozialversicherungsrecht betrifft somit die existenzielle Absicherung der Versicherten, v.a. im Falle der Krankheit, Erwerbsminderung und Arbeitslosigkeit.

Den Leistungen stehen die Mitgliedschaft und die Beitragserhebung gegenüber.

Oft muss in der Praxis geklärt werden, ob überhaupt eine Versicherung und somit Absicherung besteht, bzw. in welchen Bereichen.

Wer hat die Beiträge zu den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung zu tragen? Wurden diese zutreffend berechnet? Ist der Versicherungsträger berechtigt Beiträge nachzufordern?

Unsere Leistungen bei der gesetzlichen Sozialversicherung

  • Prüfung von Beitragsbescheiden
  • Durchsetzung der Mitgliedschaft
  • Beratung und Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren in Bezug auf die Frage, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt bzw. wer anfallende Beiträge zu zahlen hat
  • Hilfe bei Statusfeststellungsverfahren und Durchführung der Rechtsmittelverfahren
  • Hilfe bei der Durchsetzung des Versicherungsschutzes

Die gesetzliche Krankenkasse verlangt von einem Selbstständigen Beiträge nach dem Höchstsatz.

Die Bemessung der Beiträge von freiwillig versicherten Selbstständigen richtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherten.

Der Selbstständige ist verpflichtet, der Krankenkasse nach Aufforderung den Einkommensteuerbescheid für das betreffende Jahr innerhalb einer Frist von drei Jahren zur Verfügung zu stellen.

Nach Ablauf der 3-Jahresfrist ist die Krankenkasse berechtigt den Höchstbeitrag in Ansatz zu bringen.

Ob dies auch in Ausnahmefällen gilt, z.B. wenn ein Einkommensteuerbescheid noch gar nicht ergangen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Nach Erhalt eines Bescheides sollten dringend sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn Bedenken bestehen.

Folgende Fragestellungen müssen zudem umgehend geprüft und geklärt werden: Besteht tatsächlich eine freiwillige Versicherung oder ein Versicherungsschutz nach anderen Vorschriften, wie zum Beispiel der Familienversicherung? Hat die Krankenkasse das Verfahren eingehalten? Durften tatsächlich die Höchstbeiträge in Ansatz gebracht werden?

Kontaktdaten

Max Dengler | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 20
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Dengler