Anwälte für Datenschutz Augsburg
Spezialisierte Rechtsanwälte für Datenschutz beraten technisch fundiert und pragmatisch
Als Anwälte für Datenschutz unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und technische Datenschutzanforderungen effizient umzusetzen. Ob Einführung neuer IT-Systeme, datenschutzkonforme Digitalisierung interner Prozesse oder die Absicherung komplexer Datenflüsse.
Wir verbinden juristische Expertise mit fundiertem technischem Verständnis, von API-Strukturen über Identity-Management-Lösungen bis hin zu Cloud-Architekturen. Unsere Anwälte für Datenschutz helfen dabei, Ihr Unternehmen pragmatisch, rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen. Wir geben klare, pragmatische Handlungsempfehlungen, kommunizieren professionell mit Aufsichtsbehörden und verhandeln mit Kunden und Dienstleistern. Damit Datenschutz nicht Hindernis, sondern Wettbewerbsvorteil und Bestandteil einer soliden IT-Governance ist.
Unsere Leistungen zum Datenschutzrecht
- Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen
- Datenschutzaudits
- Beschäftigtendatenschutz
- Prüfung und Erstellung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung und gemeinsamen Verantwortlichkeit
- Beratung bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von datenschutzrechtlichen Ansprüchen
- Datenschutzrechtliche Bewertung neuer Geschäftsmodelle, Softwares und Tools
- Vertretung in Bußgeldverfahren
Erstellung und Audit von Datenschutzerklärungen
Unsere Datenschutzanwälte unterstützen mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen. Dabei klären wir, welche Daten von welcher Software verarbeitet werden dürfen, und welche Rechtsgrundlagen gelten. Und wir beantworten konkrete Fragenstellungen zu Tools, z. B. was ein Unternehmen bei der Nutzung des Conversion Trackings von Google, Meta oder LinkedIn beachten sollte oder welche Daten ein spezifisches CMS verarbeitet.
Gerade im Mittelstand fehlt oft die Zeit, diese technischen Details sauber zu dokumentieren. Dabei verlangt die DSGVO eine klare und verständliche Darstellung sämtlicher Verarbeitungszwecke, der eingesetzten Drittanbieter, der Speicherdauer sowie aller Empfänger von personenbezogenen Daten. Vor allem Themen wie Server-Logs, CDNs, Consent-Management-Systeme (CMP), IP-Anonymisierung, Browser-Fingerprinting oder Session-Tracking werfen regelmäßig Fragen auf.
Als Datenschutzanwälte analysieren wir Ihre bestehenden Webseiten, Shops, Newsletter-Systeme und Tracking-Technologien und erstelle eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung, die sowohl rechtliche Anforderungen erfüllt als auch technische Besonderheiten verständlich erläutert. Zudem prüfen wir, ob Ihre Einwilligungsprozesse für Cookies und Tracking den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen.
Ziel ist eine rechtssichere, datenbasierte Marketing- und Vertriebsprozesse mit einer praxisnahen, schlanken und dennoch vollständigen Datenschutzerklärung, die Abmahnrisiken minimiert und gegenüber allen Stakeholdern Transparenz schafft.
Rechtsberatung zum Beschäftigtendatenschutz
Durch cloudbasierte Personalmanagementsysteme, automatisierte Bewerbungsprozesse und KI-gestützte Screening-Tools hat im HR-Bereich die Erhebung und Verarbeitung besonders sensibler Daten stark zugenommen. Unternehmen müssen hier nicht nur die DSGVO einhalten, sondern auch die Vorgaben des Beschäftigtendatenschutzes sowie des neuen EU-AI-Acts.
Unsere Anwälte für Beschäftigtendatenschutz beraten zum sicheren Einsatz von Tools wie Personio, Softgarden, Haufe oder automatisierten Matching-Systemen. Dabei geht es um Themen wie Datenminimierung, Speicherfristen, Löschkonzepte, rechtssichere Einwilligungen, Rechte der Bewerber sowie die Dokumentation algorithmischer Entscheidungsprozesse. Technisch relevant sind Zugriffsbeschränkungen, Multi-Factor-Authentication (MFA), Data-Retention-Policies, Verschlüsselung, sowie die Bewertung der Trainingsdaten von KI-basierten HR-Tools.
Unsere Anwälte für Datenschutz definieren zusammen mit Ihnen klare Regeln zu häufigen Fragen, z. B. wie lange Bewerbungsunterlagen gespeichert werden und wie das HR-Team mit Social-Media-Recherchen umgeht. Als Kanzlei für Beschäftigtendatenschutz unterstützen wir außerdem beim Erstellen von Richtlinien für Remote-Work, BYOD-Geräte, interne Plattformen und Gesundheitsdaten.
Ziel unserer Rechtsberatung ist es, HR-Prozesse effizient, modern und gleichzeitig rechtssicher zu gestalten, zum Schutz von Mitarbeitenden, Bewerbern und des Unternehmens.
Rechtsberatung zu Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
Durch die Nutzung cloudbasierter Tools, von CRM-Systemen über Marketing-Automation bis hin zu HR-Software und Collaboration-Plattformen ist das Thema Auftragsverarbeitung (AV) inzwischen für alle Funktionsbereiche eines Unternehmens sehr relevant. Unternehmen müssen für jeden externen Dienstleister prüfen, ob ein gültiger Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt, wie Daten verarbeitet werden und ob Drittstaatentransfers stattfinden.
Unsere Datenschutzrechtsanwälte analysieren daher Tools wie M365, Google Workspace, Salesforce und Hubspot sowie Agenturen und andere Dienstleister auf zentrale Punkte wie Datenlokation, Verschlüsselung, Implementierung von Zero-Trust-Modellen, Rollen- und Rechtekonzept, sowie die Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Bei Transfers in die USA oder andere unsichere Drittländer ergänzen wir Standardvertragsklauseln (SCC) und erstellen Transfer Impact Assessments (TIA).
Als Anwälte für Datenschutz unterstützen wir Unternehmen dabei, Tool-Landschaften transparent zu machen, Verarbeitungsverzeichnisse (VVT) aktuell zu halten und Verträge rechtssicher zu verhandeln. Ziel ist, eine saubere, dokumentierte und auditfeste Struktur zu schaffen, die im Falle einer Prüfung belastbar ist. Wir wägen mit Ihnen zusammen Risiken ab und finden pragmatische Lösungen, die die Optimierung Ihrer Arbeitsprozesse unterstützen, statt sie zu hemmen.
Abwehr von datenschutzrechtlichen Ansprüchen
Unsere Anwälte für Datenschutz unterstützen mittelständische Unternehmen dabei, datenschutzrechtliche Ansprüche effizient durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wir liefern eine Einschätzung, ob die geltend gemachten Auskunftsansprüche berechtigt sind, wie die Erfolgsaussicht der Abwehr ist und welche Nachweise notwendig sind, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Wir begleiten Sie bei der strukturierten Bearbeitung von Betroffenenanfragen und prüfen, ob Umfang, Fristen und Identitätsnachweise korrekt sind. Durch den Einsatz technischer Tools – etwa SIEM-Systeme, Log-Management , Data-Mapping-Software oder Identity-Access-Management-Lösungen helfen wir, Datenflüsse nachvollziehbar zu machen und Compliance nachzuweisen. Das minimiert Risiken und stärkt Ihre Verteidigungsposition gegenüber unberechtigten Ansätzen.
Kommt es zur Eskalation, entwickeln wir eine belastbare Strategie zur Abwehr oder Vergleichslösung. Wir analysieren Beweislastverteilungen, dokumentieren technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) und führen die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie Anspruchstellern. Zugleich setzen wir für Sie berechtigte Ansprüche durch, etwa gegenüber Dienstleistern bei Datenschutzverstößen entlang der Lieferkette oder bei mangelnder Datensicherheit.
Unser Ziel sind Rechtssicherheit, technische Belastbarkeit und pragmatische Lösungen, die den Mittelstand schützen und handlungsfähig halten.
Kontaktdaten
Peter Umbach | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach