Erfahrene Anwälte für IT-Vertragsrecht Augsburg
Ihre Kanzlei für IT-Vertragsrecht in Augsburg berät bei der Gestaltung von rechtssicheren Verträgen zu IT-Projekten
Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht unterstützen Unternehmen, Start-ups, IT-Dienstleister und öffentliche Stellen bei der sicheren Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen zu digitalen Produkten. Wir stellen sicher, dass Ihre IT-Verträge rechtssicher sind, allen relevanten gesetzlichen Vorgaben wie dem AI Act, CRA und NIS2 entsprechen und technische Sachverhalte sauber und detailliert in Vertragssprache übersetzt werden.
Als Kanzlei für IT-Vertragsrecht sind wir immer up-to-date, was technische Trends und Vorgaben betrifft und begleiten Sie kompetent und pragmatisch bei allen Fragen rund um Software, Cloud, KI, Datenschutz und digitale Produkte.
Unsere Leistungen im IT-Vertragsrecht
- Prüfung und rechtssichere Erstellung von Verträgen bei Softwareerstellung/-einführung/-wartung/-lizensierung und -nutzung sowie Cloud-/Hosting-/IaaS-/PaaS-/SaaS-Projekten
- Prüfung und Erstellung von NDAs, SLAs, EULAs, Datenschutzerklärungen
- Risikoanalysen und Compliance-Bewertung (z.B. Open-Source-Lizenzen)
- Verhandlung mit Anbietern, Kunden oder Behörden und Durchsetzung von Ansprüchen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten, Mängelansprüchen und anderen Leistungsstörungen
Rechtsberatung bei Softwareentwicklung und IT-Projekten
IT-Projekte scheitern häufig an unklaren Anforderungen, fehlenden Abnahmekriterien und unklaren Regelungen zu Change-Requests. Unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht sorgen dafür, dass IT-Projekte rechtlich sauber umgesetzt werden, inklusive klarer Rollen, Mitwirkungspflichten und Dokumentationsanforderungen.
Zusammen mit Ihnen formulieren wir verbindliche Leistungsbeschreibungen und sinnvolle Meilensteine, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dadurch werden Projektkosten kalkulierbarer, Zeitpläne realistischer und die Risikoverteilung transparent. Außerdem entsteht durch eine klare Vertragsarchitektur die notwendige Sicherheit für Projektteams, fokussiert arbeiten und Innovationen und Anpassungen ohne juristische Stolperfallen voranbringen zu können.
Bei der Vermarktung der Software stellen unsere Anwälte für IT-Vertragsrecht sicher, dass der Leistungsumfang der Software in den Verträgen klar und eindeutig definiert ist. Wir besprechen mit Ihnen den Leistungsumfang Ihrer Software und in welchem Maß Sie Dritten Rechte an dieser Software einräumen wollen. Basierend auf diesen Besprechungen entwickeln wir Vertragstexte und Lizenzvereinbarungen, die exakt die von Ihnen vorgesehene Nutzung umfassen.
Rechtsberatung bei Einführung oder Einkauf von Cloud-Lösungen
Beim Bezug von Cloud-Services wie SaaS, IaaS oder PaaS entsteht ein hohes rechtliches Regelungsbedürfnis, besonders bei kritischen Themen wie Verfügbarkeit, Service Levels, Datenlokation, Verschlüsselung, Incident-Management, Exit-Strategien und Kostenmodellen. Unternehmen vermeiden so Lock-in-Effekte, ungeplante Zusatzkosten und technische Abhängigkeiten. Ein sauber strukturierter Cloud-Vertrag schützt vor Betriebsunterbrechungen und schafft eine verlässliche Basis für die Skalierung.
Als Anwälte für IT-Vertragsrecht stellen wir zudem sicher, dass die Verträge alle Sicherheits-, Datenschutz- und Compliance-Vorgaben beachten, von DSGVO bis hin zu NIS2.
Rechtsberatung zu KI-Systemen und Automatisierung
Mit dem EU-AI-Act steigen die rechtlichen Anforderungen für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, integrieren oder nutzen. Als spezialisierte Kanzlei für IT-Vertragsrecht unterstützen wir dabei, Trainingsdaten, Modelle, Dokumentation, Governance und Risikoanalyse korrekt im Vertrag abzubilden. Unter anderem wird die Haftung, Urheberrechte, Datenqualität, Transparenzpflichten und weitere Compliance-Anforderungen, insbesondere bei Hochrisikosystemen, geprüft. Zudem werden Verantwortlichkeiten zwischen Anbieter, Betreiber und Nutzer klar definiert.
So lassen sich Reputationsrisiken, regulatorische Sanktionen und Haftungsrisiken durch KI vermeiden. Unternehmen erhalten robuste Verträge, die Innovation und Effizienz ermöglichen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen sicher erfüllen.
Beratung zum Urheberrecht von Software
Nach dem Verlassen eines Unternehmens beansprucht ein Programmierer Rechte an der von ihm entwickelten Software. Es stellt sich dann die Frage, wer tatsächlich der Inhaber der Software ist und inwieweit die Möglichkeit besteht, entwickelte Konzeptionen zu übernehmen.
Wir überprüfen die urheberrechtliche Situation und beraten Sie zur Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche im gerichtlichen Verfahren.
Kontaktdaten
Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach