Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter

Jun. 2017

In einem Urteil vom 03.12.2015 – Az. VII ZR 100/15 hat der Bundesgerichtshof eine Klausel in einem Handelsvertretervertrag zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Unternehmer, der Schadensersatzforderungen gegen einen ehemaligen Handelsvertreter geltend machen wollte, da dieser gegen das im Handelsvertretervertrag vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen habe. Die entsprechende Vertragsklausel war wie folgt formuliert:

 „Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertretervertragsverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen.“

 Der BGH stellte zunächst fest, dass es sich bei der ihm zur Überprüfung vorgelegten Klausel um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB handele, da diese von dem Unternehmer gestellt und nicht zwischen den Parteien individuell verhandelt wurde.

 Im Ergebnis erachtete der BGH die betreffende Klausel gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 BGB als unwirksam, weil sie den Anforderungen des Transparenzgebots nicht genüge. Die Karlsruher Richter urteilten, die Klausel sei nicht ausreichend klar, bestimmt und verständlich formuliert, da für den Handelsvertreter durch die Formulierung nicht erkennbar wurde, wie weit das Wettbewerbsverbot reiche und welchen Kundenkreis sie konkret erfasse. Damit konnte der BGH auch offen lassen, ob die Klausel darüber hinaus wegen einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam sei, wie es die Richter in der Vorinstanz feststellten. Diese erachteten die Klausel nämlich darüber hinaus als nicht wirksam vereinbart, weil keine Karenzentschädigung zwischen den Parteien vereinbart wurde und aus diesem Grunde eine unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vorläge.

Dieses Urteil des BGH zeigt erneut, dass bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen zwingend auf rechtswirksame Formulierungen geachtet werden sollte, um spätere Rechtsstreitigkeiten und unliebsame Rechtsfolgen zu vermeiden.

w

Haben wir Ihr Interesse geweckt?