Unternehmensbewertung.

Rechtsberatung für Unternehmensbewertung

Unsere Kanzlei für Unternehmensbewertung berät Unternehmer in allen Situationen

Die Bewertung eines Unternehmens bildet die Grundlage für viele strategische Entscheidungen. In der Praxis erfolgen Unternehmensbewertungen unter anderem bei Unternehmensverkäufen, beim Kauf von Anteilen an einem Unternehmen, bei Umstrukturierungen, im Rahmen von Erbschafts- oder Schenkungsfällen oder auch die handelsrechtliche Rechnungslegung.

Unsere Leistungen bei der Unternehmensbewertung

  • Analyse des Bewertungsanlasses
  • Interne und externe Unternehmensanalyse
  • Auswahl und Festlegung der Bewertungsmethode
  • Umfangreiche Unternehmensbewertung dem Anlass und der ausgewählten Methode entsprechend
  • Fairness Opinion zur Überprüfung der Angemessenheit eines Transaktionspreises
  • Begleitung in Schieds-, Spruch- und Gerichtsverfahren

Unterscheidung der Bewertungsverfahren.

Zur Unternehmensbewertung können verschiedene Verfahren angewendet werden. Unterschieden wird zwischen dem Gesamtbewertungsverfahren, bei dem das zu bewertende Unternehmen als Einheit betrachtet wird, und dem Einzelbewertungsverfahren, das den Marktwert aller materieller und immaterieller Güter den Verbindlichkeiten gegenüberstellt. Auch Mischverfahren sind durchaus denkbar und werden zum Teil angewendet.

Allgemein anerkannt und in der Praxis am wichtigsten ist das Ertragswertverfahren nach dem IDW S1 Gutachten, einem standardisierten Bewertungsverfahren, das durch das Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt wurde. 

Des Weiteren gibt es das Discounted Cash-Flow-Verfahren, das Substanzwertverfahren, das Stuttgarter Verfahren und die Multiplikatormethode.

Wir wählen das auf Grundlage des Anlasses und der unternehmensspezifischen Besonderheiten am Besten passende Verfahren für Sie aus.

Bewertung beim Unternehmensverkauf/ -kauf.

Gerade im Rahmen von Kaufsituationen ergeben sich häufig Diskrepanzen zwischen den Vorstellungen des Käufers und des Verkäufers bezüglich des Unternehmenswertes. Der Interessent möchte das Unternehmen so „günstig“ wie möglich erwerben, der Inhaber aufgrund der von ihm getätigten Investitionen den bestmöglichen Preis erzielen.

Gerade in solchen Situationen ist eine unabhängige Unternehmensbewertung sowohl sinnvoll als auch notwendig, um einen Preis auszuhandeln, der für beide Parteien akzeptabel ist.

Wir stehen Ihnen sowohl als Käufer wie auch Verkäufer zur Seite, finden die für Sie wichtigen und passenden Argumente und bemühen uns durch Verhandlungen mit der Gegenseite zu einem für Sie zufriedenstellenden Kaufpreis zu kommen.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach

Kontaktdaten

Franziska Grafe | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 10
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Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Neumann