Gesellschaftsrecht.

Statusfeststellungsverfahren

Sub-Headline

In jeder Lebensphase eines Unternehmens haben die Inhaber mit gesellschaftsrechtlichen Themen zu tun. Existenzgründer müssen eine Rechtsform auswählen. Bei Eintritt eines neuen Gesellschafters muss ein auf beide Parteien zugeschnittener Vertrag aufgesetzt werden. Bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern zählt Erfahrung und Verhandlungsgeschick, um eine zügige und faire Einigung zu erzielen.

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht bieten unseren Mandanten einen Full-Service für alle gesellschaftsrechtlichen Sachlagen und für Personen- als auch Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Prüfung, Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen für alle Gesellschaftsformen
  • Gestaltung und Prüfung von Prokuristen- und Dienstverträgen
  • Beratung bei der Existenzgründung und der Wahl der Gesellschaftsform
  • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und anderen Beschlussfassungen
  • Führung von Beschlussanfechtungsverfahren
  • Beratung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere gesellschaftsrechtliche Mediationsverfahren, Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren und Vergleichsverhandlungen
  • Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf, M&A-Prozessen sowie in Fragen der Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Generationswechsel bei Familienunternehmen
  • Beratung hinsichtlich der Beteiligung von Mitarbeitern (Aktienoptionen oder Managementbeteiligung)
  • Prüfung von Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsmaßnahmen
  • Gestaltung von Nachfolgeklauseln
  • Beratung bei der Beendigung bzw. Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung in allen Fragen des Vereins- und Verbandsrechts

Existenzgründung und Wahl der Gesellschaftsform.

Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind sich hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen unsicher? Sie fragen sich, welche Rechtsform für Ihr unternehmerisches Projekt geeignet ist?

Wir beraten Sie bei den ersten Schritten in Richtung eines erfolgreichen Unternehmens und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Existenzgründung, insbesondere bei der Wahl der zu Ihrem Vorhaben passenden Rechtsform zur Seite. Wir betreuen Sie dabei in jedem Gründungsstadium, von einer Beratung im Vorfeld über den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags bis hin zur Beurkundung durch den Notar und die Eintragung ins Handelsregister.

Konflikte zwischen Gesellschaftern.

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen können aus den verschiedensten Gründen entstehen. Meist sind sie von hoher rechtlicher Komplexität und enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Wir beraten Sie in allen Phasen eines Konflikts innerhalb der Gesellschaft und erarbeiten unter Berücksichtigung aller rechtlichen und taktischen Aspekte einen geeigneten Lösungsweg.Gemeinsam und in enger Kooperation mit Ihnen, finden wir eine auf Ihre Interessen zugeschnittene Strategie, die sowohl in einer schnellen und kompromisslosen gerichtlichen Sicherung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, als auch im Einsatz von Instrumenten des alternativen Konfliktmanagements und der Mediation liegen kann.

Unternehmenskauf und -verkauf / M&A.

Unternehmenskäufe erfordern sowohl aus Käufer- als auch aus Verkäufersicht eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung. Wir beraten Sie als Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung hinsichtlich aller relevanten Aspekte. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Aufstellung einer Transaktionsplanung, der Verhandlungsführung und der Unternehmensbewertung.

Zunächst klären wir, ob im konkreten Fall der Verkauf der Geschäftsanteile (share-deal) oder die Veräußerung des Vermögens (asset-deal), mithin der Wirtschaftsgüter der Gesellschaft vorzugswürdig ist. Im nächsten Schritt stecken wir gemeinsam mit Ihnen die Rahmenbedingungen für den Verkauf ab und erstellen einzelne Verträge, wie beispielsweise die Geheimhaltungsvereinbarung oder die Absichtserklärung. Zudem gestalten wir individuell für Ihre Bedürfnisse den konkreten Kaufvertrag mit sämtlichen Anlagen, wobei wir im Hinblick auf einzelne Punkte mit dem potenziellen Vertragspartner bzw. dessen Vertreter in Verhandlungen treten und begleiten Sie zum erforderlichen Notartermin.

Vereins- und Verbandsrecht.

Wir beraten Vereine und Verbände jeder Größe und Zweckrichtung hinsichtlich aller rechtlicher Fragen von der Gründung über die Leitung bis zur Auflösung. Vor der Vereinsgründung ist beispielsweise zunächst zu erarbeiten, welche Vereinsstruktur dieser zukünftig haben soll und in welchem Bereich die Mitglieder tätig werden wollen. So können sich u.a. Vor- bzw. Nachteile aus der Eintragung ins Vereinsregister ergeben oder besondere Vorschriften aufgrund des Vereinszwecks zu beachten sein (Naturschutzverein, Berufsverband, Tierschutzorganisation).

Sollte es sich um einen gemeinnützigen Verein handeln, kann außerdem ein Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt werden, um so Steuervergünstigungen zu erreichen.

Wir stehen unseren Mandanten auch bei den nächsten Schritten zur Seite – insbesondere bei der Entwicklung einer Vereinssatzung, der Protokollierung von Vereinssitzungen und der Anmeldung zum Vereinsregister. Bereits tätige Vereine vertreten wir bei allen Ansprüchen, die von ihnen oder gegen sie geltend gemacht werden.

Kontaktdaten

Max Dengler | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 20
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Dengler