Gehalts- & Urlaubsansprüche.

Gehalts- & Urlaubsansprüche

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg macht Ihre Gehalts- und Urlaubsansprüche rechtssicher geltend

Den wohlverdienten Urlaub genießen und sorgenfrei Gehalt beziehen, das ist das Mindeste, das ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis erwartet. Hierbei ist es besonders wichtig seine Ansprüche zu kennen und im Zweifel berechnen zu können, um Verluste zu vermeiden. Gerade die Berechnung von Urlaubs- und Vergütungsansprüchen ist jedoch nicht oft unkompliziert

Unsere Leistungen bei Gehalts- & Urlaubsansprüchen

  • Prüfung und Geltendmachung von Vergütungs- und Urlaubsansprüchen
  • Unterstützung bei der Berechnung von Urlaubstagen
  • Unterstützung bei der Berechnung von Vergütungs- und Abgeltungsansprüchen
  • Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Gehaltsansprüche

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verstehen wir die Bedeutung, Ihre Rechte am Arbeitsplatz zu schützen. Wir sind darauf spezialisiert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Fragen zu Gehalts- und Urlaubsansprüchen zu beraten und sie im Bedarfsfall vor Gericht zu vertreten.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein faires und angemessenes Gehalt entsprechend seiner Position, Qualifikationen und der geleisteten Arbeit. Unser Team steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung ausstehender Zahlungen, Überstundenvergütung, Boni oder andere finanzielle Ansprüche geht. Wir prüfen eingehend Ihren Arbeitsvertrag, Tarifverträge und gesetzliche Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsansprüche gewahrt werden.

Urlaubsansprüche

Urlaub dient der Erholung und ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf bezahlten Urlaub, der Ihren individuellen Ansprüchen und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Urlaubstage, Klärung von Urlaubsansprüchen und deren angemessener Vergütung.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach