ChatGPT und Co. in der Praxis: Eine kleine Bewertung der Chancen und Risiken

Feb. 2023

Chatbots fristeten bis vor nicht allzu langer Zeit ein eher trostloses Dasein. Ihre Funktionsweise löste weder sonderliche Faszination aus, noch lag ihnen ein Zukunftszauber inne. Ihrem Image nicht unbedingt zuträglich war der zunehmende Einsatz im Kundensupport, in welchem sie auf echte Kundenprobleme meist wenig hilfreiche oder dümmlich wirkende Antworten gegeben haben und allgemein eher den Eindruck einer bewusst gesetzten Hürde, als einer tatsächlichen Unterstützung machten.

Neuerdings befindet sich das Chatbot in aller Munde und dies bereits wochenlang. Fortwährend wird über ihn berichtet und diskutiert. Berichterstatter und Diskutanten lassen sich hierbei nicht selten zu Superlativen hinreißen. In Folge wurde bereits nahezu jede denkbare Position besetzt, von der Kür zum lebensverbessernden Universalgenie, bis zu Warnungen vor bevorstehenden zivilisatorischen Niedergang. Unbestreitbar bleibt jedoch, dass die Medienpräsenz dieses Chatbots längst die Decke zu popkulturellen Sphären durchstoßen hat.

Die Rede ist selbstverständlich von ChatGPT, welcher von Open AI LLC entwickelt und der breiten Öffentlichkeit in der Version GPT-3 als Kostprobe zur Verfügung gestellt wurde. Im Gegensatz zu seinen Support-Artgenossen legt er nicht nur ein kultiviert und verständig wirkendes Auftreten an den Tag, sondern scheint darüber hinaus mit analytischen und kreativen Fähigkeiten gesegnet zu sein.

Um dies kurz aufzeigen zu können, haben wir unter Angabe weniger Rahmendaten ChatGPT um einen Werbetext für unsere Kanzlei gebeten und nachfolgendes Ergebnis erhalten:

„Herzlich willkommen bei up rechtsanwälte, Ihrer Kanzlei für maßgeschneiderte Strategien und erstklassige Rechtsberatung in Augsburg und Schwaben!

 Unsere Kanzlei hat sich auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, darunter Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht. Wir verstehen, dass jedes Rechtsproblem individuell ist und eine maßgeschneiderte Lösung erfordert. Deshalb nehmen wir uns bei up rechtsanwälte viel Zeit, um Ihre Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und Ihnen eine passgenaue Strategie zu erarbeiten.

 Unsere Mandantschaft besteht maßgeblich aus Unternehmern des Mittelstandes. Wir wissen, dass Unternehmen in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert sind und dass eine effektive und zielgerichtete Rechtsberatung unverzichtbar ist, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Bei up rechtsanwälte unterstützen wir Sie mit unserem umfassenden Know-how und unserer Erfahrung dabei, Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

 Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um individuelle Lösungen zu finden. Dabei zeichnen uns Fachkompetenz, Professionalität und Zuverlässigkeit aus.

 Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine erstklassige Rechtsberatung benötigen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!“

Der vorstehende Text war in weniger als 10 Sekunden von ChatGPT in der kostenfreien Version verfasst worden und hat – einen konservativen Preis von 0,08 € pro Wort angelegt – mit seinen 177 Wörtern einen Wert von 14,16 €. Möchte man es mit der Zeit-Kosten-Effizienz auf die Spitze treiben, empfiehlt sich ein Besuch bei DALL-E 2, welcher ebenfalls aus dem Hause OpenAI stammt und innerhalb weniger Sekunden gleich vier meist recht ansehnliche Grafiken nach Kundenwunsch erzeugt.

Geldwerte Leistungen zur eigenen wirtschaftlichen Verwertung in Sekundenschnelle zum Nulltarif oder gegen geringes Entgelt zu erhalten- dies klingt für den einen sehr verlockend, für den nächsten existenzbedrohend und für wiederum einen anderen nach einer einmaligen Möglichkeit zur Expansion. Auseinandersetzung und Streit scheint vorprogrammiert zu sein. Was also hält unsere Rechtsordnung von der geplanten Verwertung von KI-Erzeugnissen bzw. meint sie hierzu überhaupt irgendetwas?

Tangiert erscheinen das Urheberrecht, sowie unter Umständen das Wettbewerbsrecht. Mit Blick auf stattfindende Datentransfers und der Funktionsweise sollten auch Datenschutzregularien im Blick behalten werden. Personen mit Vorliebe zu detaillierteren Ausführungen werden hier fündig, für alle anderen die Kernpunkte als kurzweilige Zusammenfassung:

  • Nach deutschem Urheberrecht bestehen an KI-generierten Inhalten aufgrund fehlender „persönlicher geistiger Schöpfung“ keine Urheberrechte.
  • Weiterhin bestehende Unklarheiten hinsichtlich des urheberrechtsrelevanten Schutzlandprinzips. Online gestellte KI-generierte Inhalte könnten trotzdem dem Urheberschutz eines anderen Landes unterfallen lassen, insbesondere das auf wirtschaftliche Verwertung ausgelegte US-amerikanischer Urheberrecht.
  • Bei der Nutzung von durch US-amerikanische Entwickler/Betreiber gestellte KI-Anwendungen, sollte daher den jeweiligen Terms of Use (bzw. Terms of Service) Beachtung geschenkt werden, da sich aus diesen zumeist die „urheberrechtliche Haltung“ des Anbieters ergibt.
  • KI-Anwendungen können urheberrechtlich relevante Verstöße gegen Dritte begehen, für welche der Nutzer des jeweiligen KI-generierten Inhalts durch den Dritten in Anspruch genommen werden kann. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Nutzer das bestehende Urheberrecht des Dritten am KI-generierten Inhalt kannte.
  • KI-generierte Inhalte, welche ein Nutzer an Dritte richten möchte, sollten vor Veröffentlichung stets auf ihren Wahrheitsgehalt und unangemessene Inhalte überprüft und ggf. angepasst werden, da der Nutzer hierfür haftet.
  • Den momentan gängigen KI-Anwendungen sollten keine personenbezogenen Daten anvertraut werden.

 

 

 

w

Haben wir Ihr Interesse geweckt?