Anwälte für Gewerbemietrecht und Pachtrecht in Augsburg
Unsere Kanzlei berät zu gewerblich genutzten Immobilien und beweglichen Wirtschafstgütern
Als Anwälte für gewerbliche Mieter, Vermieter und Unternehmer beraten wir in allen rechtlichen Fragen rund um Miete, Pacht und Leihe, sowohl von gewerblich genutzten Immobilien als auch von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Anlagen oder Werkzeugen.
Das Gewerbemietrecht bietet deutlich mehr Gestaltungsfreiheit als das private Mietrecht. Die Vertragsparteien können den Vertrag daher individuell gestalten, was gleichzeitig Risiken birgt, da Schutzvorschriften weitgehend fehlen. Mieter und Vermieter tragen daher bei der Vertragsgestaltung eine höhere Eigenverantwortung.
Wir schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen durch rechtssichere Verträge, klare Gestaltungslösungen und eine effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Anwälte für Miet- und Pachtrecht begleiten Sie von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung laufender Miet- oder Pachtverhältnisse bis hin zur Streitbeilegung und Prozessvertretung.
Unsere Leistungen beim Gewerbemietrecht
- Gestaltung und Prüfung gewerblicher Mietverträge
- Gewerbliche Leihe und Nutzungsverträge
- Pachtverträge über Immobilien und Inventar (Gastronomie, Logistik, Handwerk)
- Leihe, Miete und Pacht beweglicher Sachen wie Maschinen, Anlagen, Werkzeugen oder Fahrzeugen
- Mietanpassung, Mieterhöhung und Indexmiete
- Mängel, Gewährleistung und Schadensersatz
- Kündigung, Räumung und Beendigung von Miet-, Pacht- und Leihverhältnissen
- Sicherheiten (Kaution, Bürgschaft, Mietgarantie)
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Prozessvertretung im Gewerbemiet-, Pacht- und Leihrecht
Gestaltung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
Eine sorgfältige Gestaltung und Prüfung gewerblicher Mietverträge ist entscheidend, um langfristige wirtschaftliche Risiken zu minimieren und Ihnen Planungssicherheit zu geben. Gewerbliche Mietverhältnisse bieten den Parteien zwar große Vertragsfreiheit, doch gerade daraus ergeben sich erhebliche Fallstricke. Unsere Anwälte für Gewerbemietrecht und Pachtrecht analysieren für Sie präzise alle mietrechtlich relevanten Punkte – von Laufzeit, Verlängerungsmechanismen und Miethöhe über Nebenkostenregelungen, bauliche Veränderungen, Konkurrenzschutz, Haftungsfragen bis hin zu Übergabe- und Rückgabepflichten. Dabei erhalten Sie nicht nur eine juristische Bewertung, sondern auch eine klare Risikoeinschätzung Ihrer Handlungsoptionen sowie eine konkrete Empfehlung, welche Vertragsgestaltung Ihre wirtschaftlichen Interessen am besten schützt.
Bei Vertragsverhandlungen unterstützen unsere Anwälte für Gewerbemietrecht aktiv, strukturieren die Kommunikation mit der Gegenseite und setzen strategisch Ihre Ziele durch. Unser Ziel ist es, eventuelle Streitpunkte bereits im Vorfeld zu identifizieren und diese durch entsprechende Formulierungen im Vertrag zu regeln. Ob Erstentwurf, Vertragsprüfung oder Nachverhandlung – Sie bekommen eine praxisorientierte, ehrliche Einschätzung sowie ein belastbares Vertragswerk.
Leih-, Miet- und Pachtverträge für bewegliche Sachen
Bei der Überlassung beweglicher Sachen im Rahmen von Leihe, Miete oder Pacht stehen Unternehmen häufig vor der Frage, welche Vertragsform wirtschaftlich und rechtlich am sinnvollsten ist. Jede Variante bringt unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich, insbesondere hinsichtlich Instandhaltung, Haftung, Versicherung, Gewährleistung und Rückgabemodalitäten.
Unsere Anwälte für Gewerbemietrecht unterstützen Sie durch maßgeschneiderte Beratung zur passenden Vertragsart und formulieren klare, praxistaugliche Regelungen, die den Zustand und Einsatz der Maschinen oder Fahrzeuge realistisch abbilden. Zudem prüfen wir bestehende Verträge auf Schwachstellen und zeige Ihnen Risiken sowie Alternativen auf. Viele Konflikte entstehen aus unklaren Abgrenzungen zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Verschleiß und Schäden. Hier erhalten Sie eine transparente Risikoeinschätzung und eine eindeutige Empfehlung, wie Sie Ihre Position vertraglich stärken. Auch bei Kooperationen mit Leasing- oder Vermietungsunternehmen vertreten wir Sie in Verhandlungen und sichern Ihre Interessen dauerhaft ab.
Rechtsberatung zur Kündigung und Räumung von Miet-, Pacht- und Leihverhältnissen
Die Beendigung gewerblicher Nutzungsverhältnisse ist häufig konfliktbehaftet. Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Verlängerungsverlangen, Räumungsansprüche oder Abwicklungsverhandlungen – jede Entscheidung ist mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Als Anwälte für gewerbliches Miet- und Pachtrecht prüfen wir für Sie die Wirksamkeit von Kündigungen, bestehenden Fristen, vertraglichen Sonderregelungen und formellen Anforderungen.
Dabei zeigen wir Ihnen als Kanzlei für Gewebemietrecht klar auf, welche Optionen realistisch durchsetzbar sind und welche Gefahren – etwa Schadensersatzforderungen, Nutzungsentschädigungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf – bestehen. Sie erhalten eine offene Risikobewertung und eine klare Empfehlung, mit welcher Vorgehensweise Sie Ihr Ziel am effektivsten und kostenschonendsten erreichen. Bei notwendigen Räumungsverfahren koordinieren wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr und entwickle Strategien, die Zeitverlust und finanzielle Belastungen minimieren. Auch komplexe Übergabesituationen, bauliche Rückbaupflichten und Abrechnungen begleiten wir rechtssicher.
Rechtsberatung zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei gewerblichen Mietverträgen
Im gewerblichen Miet-, Pacht- und Leihrecht stehen Unternehmen häufig im Spannungsfeld zwischen schnellen Lösungen und konsequenter Anspruchsdurchsetzung. Ob Mietrückstände, Mängelrechte, Schadensersatz, Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Vertragsstrafen oder Herausgabeansprüche – als Anwälte für Gewerbemietrecht prüfen wir detailliert die Rechtslage, kalkuliere Chancen und Risiken und entwickle eine klare, strategische Handlungsempfehlung.
Ziel ist es, Ihre Ansprüche effizient und wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei bevorzugen wir pragmatische außergerichtliche Lösungen, die sofortige Entlastung schaffen, bereiten aber ebenso konsequent gerichtliche Schritte vor, um Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Beweisrisiken und finanziellen Auswirkungen. Durch eine strukturierte Vorgehensweise, klare Kommunikation und eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Strategie erreichen wir gemeinsam nachhaltige und rechtssichere Ergebnisse.
Kontaktdaten
Peter Umbach | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach
Kontaktdaten
Sarah Renz | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 14
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Renz