Softwareverträge
Ihre Kanzlei für IT-Recht in Augsburg berät Sie bei der Gestaltung oder Änderung von Softwareverträgen
Ob mobil als App auf dem Handy oder als Dienstprogramm vor dem Arbeits-PC oder Mac – Software bestimmt unser Leben in nahezu allen Bereichen.
Softwareüberlassungsverträge und Softwarelizenzverträge regeln dabei Gegenstand und Umfang der Nutzung ebenso wie Gewährleistung und Haftung. Regelmäßig stellen sich dabei Fragen nach der Urheberschaft der Software und wie diese geschützt werden kann.
Unsere Leistungen im Softwarerecht
- Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechten bei folgenden Arten von Softwareverträgen
- Softwarepflege- und Wartungsverträge
- Softwareüberlassungsverträge
- Lizenzverträge
- End-user license agreements (EULA)
- Geheimhaltungsvereinbarungen / Non-disclosure agreements (NDA)
Beratung zu Softwareentwicklung.
Die Programmierung einer auf ein spezielles Firmenumfeld oder Projekt zugeschnittenen Software erhält immer weiter Einzug in die Handels- und Geschäftswelt. Meist handelt es sich um einzigartige Konstellationen und neu zu entwickelnde Abläufe. Die vertragliche Fixierung gestaltet sich für die Parteien nicht zuletzt aufgrund der technischen Unwägbarkeiten oft als schwierig. Zur Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die ordentliche Gestaltung des Vertrages daher von großer Wichtigkeit.
Wir erarbeiten mit Ihnen den Rahmen und die Besonderheiten Ihres Vorhabens und fassen die Ergebnisse präzise in einer Leistungsbeschreibung, dem sog. Lasten-/Pflichtenheft zusammen. Zur Vermeidung späterer Konflikte und Haftungen definieren wir bei der Gestaltung des Vertrages die Ziele Ihrer Vereinbarung bereits im Vorfeld und stellen so die Durchsetzung von Ansprüchen bestmöglich sicher.
Beratung zum Urheberrecht bei Software.
Nach dem Verlassen eines Unternehmens beansprucht ein Programmierer Rechte an der von ihm entwickelten Software. Es stellt sich dann die Frage, wer tatsächlich der Inhaber der Software ist und inwieweit die Möglichkeit besteht, entwickelte Konzeptionen zu übernehmen.
Wir überprüfen die urheberrechtliche Situation und beraten Sie zur Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche im gerichtlichen Verfahren.
Beratung zur Vertragserfüllung bei IT-Projekten.
Bei IT-Projekten gibt es häufig Differenzen, inwieweit vertragliche Anforderungen erfüllt wurden. Stein des Anstoßes sind dabei oft nach der Angebotserstellung geäußerte Anpassungswünsche, die laut Programmierer erhebliche Veränderungen darstellen und daher nicht von der vereinbarten Vergütung umfasst sind. Manchmal hat sich auch die Entwicklungszeit verzögert, weil der Kunde die notwendigen Zugänge für Schnittstellen oder den zu verarbeitenden Content später als vereinbart geliefert hat.
Wir überprüfen, inwiefern die vertraglichen Ansprüche erfüllt sind und die Leistung mangelfrei oder mangelhaft im Sinne des abgeschlossenen Vertrages erbracht wurde. Diese Überprüfung erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen eigenen Verpflichtungen (Mitwirkungspflichten).
Wir arbeiten heraus, welcher Inhalt des Vertrages so wesentlich ist, dass er als Hauptpflicht bewertet wird und welche Funktionen und Leistungen eher untergeordneten Charakter haben und somit als Nebenleistung zu qualifizieren sind. Ferner überprüfen wir, ob und in welcher Höhe eine Vergütung zu bezahlen ist und setzen diese falls erforderlich auch gerichtlich durch.
Vermarktung von Software.
Nachdem eine Software zur allgemeinen Verwendung entwickelt wurde, ist das Ziel eine weitreichende Vermarktung mit höchst möglichen Erträgen zu erreichen. Die Vermarktung und damit verbundene Weitergabe benötigt auf den Leistungsumfang der Software abgestimmte Verträge.
Wir besprechen mit Ihnen den Leistungsumfang Ihrer Software und in welchem Maß Sie Rechte für Dritte an dieser Software einräumen wollen. Basierend auf diesen Besprechungen entwickeln wir Vertragstexte und Lizenzvereinbarungen, die exakt die von Ihnen vorgesehene Nutzung, Installation oder Weitergabe umfassen.
Kontaktdaten
Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach