Private Unfallversicherung.

Private Unfallversicherung

Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht in Augsburg macht Ihre Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung rechtssicher geltend.

Eine private Unfallversicherung soll Sie im Falle von bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen in Folge eines Unfalls absichern. Der Erhalt der Leistungen ist jedoch leider im Fall der Fälle nicht immer ganz unkompliziert.

Häufig stellt der Versicherer nämlich in Frage, ob die Schäden tatsächlich auf einen Unfall oder auf sonstige Erkrankungen bzw. eine aus der Versicherung ausgeschlossene Erkrankung zurückzuführen sind. Außerdem prüft der Versicherer, inwieweit er eventuell berechtigt ist, Leistungen wegen körperlicher Vorschäden zu kürzen oder ganz abzulehnen.

Unsere Leistungen bei der privaten Unfallversicherung

  • Prüfung von Ablehnungen und Abrechnungen
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Versicherer
  • Vertretung in Gerichtsverfahren
  • Überprüfung und Beratung in Bezug auf andere in Betracht kommende Leistungen, wie z.B. aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen, insbesondere bei Ärzten

Leistungen werden wegen Vorschäden abgelehnt.

In Bezug auf diese Argumentation hat der BGH in einer Entscheidung vom Oktober 2016 festgestellt, dass es bei der privaten Unfallversicherung für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung genügt, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat.

BGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 – IV ZR 521/14 – OLG Stuttgart

Leistungsabrechnungen der Versicherer.

Soweit der Versicherer nach dem Unfallereignis dem Versicherungsnehmer eine Leistungsabrechnung übermittelt, ist für den Laien oft nicht beurteilbar, ob diese „gerecht“ ist bzw. den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Wir prüfen genau das für Sie – unter anderem bezogen auf die folgenden Aspekte:

Entspricht das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten den Vorgaben in der medizinischen Literatur zur Bewertung von Unfallschäden? Sind die Einschränkungen umfassend und richtig berücksichtigt? Wurde der korrekte Zeitpunkt für die Bewertung der Schäden zugrunde gelegt? War die Versicherung berechtigt, die Leistung wegen Vorschäden zu kürzen?

Kontaktdaten

Max Dengler | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 20
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Dengler