Nettolohnoptimierung.

Rechtsberatung für Nettolohnoptimierung

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg begleitet Sie rechtssicher bei der Gestaltung der Nettolohnoptimierung

Sozialabgaben und Steuern führen zu erheblichen Abzügen vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Lohnerhöhungen erreichen so den Geldbeutel des Arbeitnehmers nur bedingt.

Die Nettolohnoptimierung ist ein geeignetes Mittel, den Arbeitnehmer finanziell besser zu stellen. Durch Sachbezüge (Benzingutschein, Essenmarken, u.a.) oder zweckgebundene Leistungen (Betriebliche Altersvorsorgen, Fahrtkostenzuschuss, u.a.) soll der Angestellte besser motiviert und optimalerweise auch langfristiger gebunden werden.

Gleichzeitig werden die Lohnkosten für das Unternehmen gesenkt. Die Nettolohnoptimierung ist daher eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Unsere Leistungen zur Nettolohnoptimierung

  • Prüfung bestehender Arbeitsverträge
  • Evaluierung der Möglichkeit der Nettolohnoptimierung vor dem Hintergrund des Tarifrechts
  • Formulierung von Vereinbarungen zur Gewährung von Entgeltbausteinen
  • Beratung hinsichtlich der Umsetzung
  • Erstellen von arbeits- und tarifrechtlichen Gutachten

Vorsicht bei Umwandlung.

Sie wollen eine Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung durchführen, dann müssen wir darauf hinweisen, dass dies mittlerweile nicht mehr anerkannt wird. Dies ist im Grunde nur noch bei Gehaltserhöhungen möglich.  

Vertretung bis zum Bundesfinanzhof.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach