Handelsrecht und Handelsvertreterrecht.

Rechtsberatung für Handelsrecht und Handelsvertreterrecht

Unsere Kanzlei für Handelsrecht berät Unternehmer in allen Situationen

Anders als bei Verträgen mit oder zwischen Endverbrauchern, gelten im Handelsrecht und speziell im Handelsvertreterrecht umfangreichere Pflichten für die Vertragsparteien. Während zwischen Verbrauchern häufig Schutzvorschriften greifen, gibt es im Handelsrecht statt dessen zum Beispiel Rügeobliegenheiten. Außerdem können kaufmännische Bestätigungsschreiben Rechtswirkungen entfalten.

Neben den Besonderheiten zwischen Kaufleuten umfasst das Handelsrecht die Rechte des Handelsvertreters, der in selbstständiger Tätigkeit Geschäfte für einen anderen Unternehmer oder in dessen Namen abschließt. Unsere Anwälte für Handelsvertreterrecht erstellen Handelsvertreterverträge mit rechtssicheren Klauseln, wenn ein Unternehmen Handelsvertreter für den Vertrieb seiner Produkte beauftragt.

Unsere Leistungen im Handelsrecht

  • Vertragsgestaltung bei B2B-Geschäften
  • Vertretung von Handelsvertretern und Unternehmen bei Konflikten
  • Beratung bei der Gründung einer Handelsvertretung
  • Überprüfung, Gestaltung und Optimierung von Handelsvertreterverträgen
  • Kündigung eines Handelsvertretervertrags
  • Gestaltung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten und Vertragsstrafen
  • Durchsetzung oder Abwehr von allgemeinen Ansprüchen aus dem Handelsvertretervertrag
  • Provisions- und Ausgleichsansprüche
  • Beratung zu Themen der Produkthaftung

Beratung bei Handelsvertreterverträgen.

Handelsvertretungen in Deutschland vermitteln jährlich Waren im Wert von ca. 180 Mrd. EUR zwischen Unternehmen verschiedener (bspw. Industrie/Handel) oder gleicher (bspw. Industrie/Industrie) Wirtschaftsstufen. Ein wesentlicher Teil des Warenangebots in Deutschland wird über Handelsvertreter vermittelt.

Für alle an den Vertriebsverträgen beteiligten Parteien, wie Unternehmer, Handelsvertreter, Kommissionäre oder Vertragshändler ist es von maßgeblicher Bedeutung, rechtssichere Klauseln zu gestalten, die insbesondere die gesetzlichen Regelungen der §§ 89b ff. HGB berücksichtigen.

Hierbei ist die Gestaltung der Provisions- und Ausgleichsansprüche von besonderem Interesse.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Gestaltung solcher Verträge, um Konflikte grundsätzlich zu vermeiden oder vertreten Sie als Handelsvertreter oder Unternehmen, wenn es bereits zum Konflikt gekommen ist.

Beratung bei Produkthaftung.

 

Im Rahmen der Produkt- und Produzentenhaftung geht es um die zivilrechtliche Haftung eines Herstellers für Personen- oder Sachschäden, die infolge der Benutzung eines fehlerhaften Produkts entstanden sind.

Die Haftung des Herstellers kann sich zum einen aus dem allgemeinen zivilrechtlichen Deliktsrecht, der sogenannten „Produzentenhaftung“ ergeben. Im Rahmen der Haftung wird zwischen Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehlern unterschieden. Hier sind häufig Fragen bezüglich des Verschuldens und der Beweislast zu klären.

Es kann sich auch eine Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ergeben. Diese greift im Vergleich zum Deliktsrecht verschuldensunabhängig. Zu beachten ist dabei insbesondere, dass als Hersteller nicht nur der Produzent selbst, sondern auch der Quasi-Hersteller, der Importeuer oder der Lieferant in Betracht kommen (vgl. § 4 ProdHaftG).

Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang u.a. zu allgemeinen Haftungsfragen, dem Haftungsumfang (Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.), dem Rückruf von Produkten und generellen Themen der Produktsicherheit und Qualitätssicherung.

Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern.

Grundsätzlich haben Handelsvertreter im Falle der Beendigung eines Handelsvertretervertrages einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Unternehmer für die vom Handelsvertreter gewonnenen Neukunden bzw. wesentlich intensivierten Altkunden.

Bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gilt es zunächst, die einzuhaltende, gesetzlich geregelte Ausschlussfrist zu beachten.

Nachdem diese Frist überprüft wurde, errechnen wir für Sie unter Berücksichtigung etwaiger vertraglicher Regelungen den Ausgleichsbetrag mittels Abgleich von Rohausgleich und Höchstprovision.

Sollte dieser fehlerhaft berechnet worden sein, machen wir entsprechende Ansprüche geltend – bei Bedarf auch gerichtlich.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach

Kontaktdaten

Franziska Grafe | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 10
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Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Neumann