Arbeitsunfall.

Arbeitsunfall

Ihre Kanzlei für gesetzliche Unfallversicherung in Augsburg macht Ihre Ansprüche rechtssicher geltend.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherten, insbesondere Arbeitnehmern, Schutz bei Eintritt von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen ist, dass der Gesundheitsschaden auf dem Weg zur Arbeit, durch einen Unfall bei der Arbeit oder durch eine Berufskrankheit hervorgerufen wurde.

Das Spektrum der in Betracht kommenden Leistungen ist vielfältig und beinhaltet neben dem Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Verletztenrente bei andauernden, unfallbedingten Gesundheitsschäden, auch Leistungen zur Krankenbehandlung, medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Unsere Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Überprüfung von Bescheiden der Berufsgenossenschaften, insbesondere in Bezug auf die Feststellung der Unfallfolgen, Bemessung der MdE, Versagung von Leistungen, wie Verletztengeld oder Verletztenrente
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht und Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht

Die Berufsgenossenschaft bestreitet das Vorliegen eines Unfalles.

Nach der gesetzlichen Definition sind Unfälle „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse.“ Sie müssen abgegrenzt werden von unfallunabhängigen Vorerkrankungen und Erkrankungen bzw. Verletzungen, die auch ohne die äußere Einwirkung, i.S. des Unfalles eingetreten wären.

Der Versicherungsträger, also die Berufsgenossenschaft, wendet teilweise ein, dass es sich bei dem Unfall nur um eine Gelegenheitsursache handle, d.h. der Gesundheitsschaden auch ohne den Unfall, z.B. aufgrund degenerativer Veränderungen, eingetreten wäre.

Hierzu bedarf es einer umfassenden und genauen Abwägung des Unfallhergangs auf der einen Seite und etwaiger Vorerkrankungen bzw. bereits bestehender Veränderungen auf der anderen Seite.

Die Berufsgenossenschaft bestreitet einen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

Häufig besteht Streit darüber, für welche Einzeltätigkeiten ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Ist beispielsweise die Mittagspause oder eine betriebliche Feier noch vom Versicherungsschutz umfasst?

In diesen Fällen muss genau ermittelt werden, von wem die Veranstaltung geplant und durchgeführt wurde. Fragen wie: Bestand eine Anwesenheitspflicht? Nahmen auch externe Gäste an der Veranstaltung teil? müssen geklärt werden.

Hierzu existiert eine umfangreiche Rechtsprechung, welche im Einzelfall in die Prüfung miteinzubeziehen ist.

Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
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