Compliance.

Rechtsberatung für Compliance

Unsere Kanzlei für Compliance in Augsburg berät Unternehmer in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten

Datenschutzrechtsverstöße, Umweltschäden, Arbeitsunfälle und Fehlverhalten von Mitarbeitern sind Vorfälle, mit denen viele Unternehmen von Zeit zu Zeit konfrontiert werden. Compliance-Fälle können dem Unternehmen sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Reputation schaden.

Daher ist es sowohl für mittelständische Unternehmen als auch Konzerne unerlässlich, interne Vorgaben und Prozesse zum Thema Compliance zu definieren.

Unsere Leistungen

  • Identifizierung von individuellen Risikofeldern in Ihrem Unternehmen, wie z.B. im Gesellschaftsrecht, Personalbereich, Umweltrecht oder Datenschutz
  • Ermittlung des individuellen Compliance-Bedarfs in Ihrem Unternehmen
  • Vorschläge und Ausarbeitung einer Compliance-Struktur und Hilfestellung bei der Umsetzung, insbesondere durch Verhaltensleitfäden und Schulungen für Mitarbeiter
  • Beratung bei konkreten Vorfällen wie Umweltschäden, Arbeitsunfällen, Produktschäden und Produktrückrufen sowie Datenschutzrechtsverstößen
  • Nutzung der Compliance-Lösung für die Abwehr von Ansprüchen

Beratung zum „Code of Conduct“.

Kommt es in Ihrem Unternehmen immer wieder zu unerwünschten Handlungen durch Mitarbeiter z.B. in Bezug auf die Annahme von Geschenken und Einladungen durch Kunden?

In solchen Fällen bietet sich das Aufsetzen eines sogenannten „Code of Conduct“ (Verhaltenskodex) an. Dieser umfasst Regelungen und Richtlinien, in denen Verhaltensanweisungen an alle Mitarbeiter des Unternehmens formuliert sind.

Der „Code of Conduct“ schafft Einheitlichkeit und Sicherheit zwischen den Mitarbeitern eines Unternehmens. Während diese aufgrund ihrer Individualität, Kultur und verschiedenen Moralvorstellungen Arbeitsprozesse zum Teil sehr unterschiedlich erledigen und verstehen, wird durch den Verhaltenskodex eine einheitliche Leitlinie zur Vermeidung von Störungen und Konflikten geschaffen.

Wir erstellen diese Leitlinien für Sie und beachten dabei die firmenspezifischen Besonderheiten jedes Unternehmens. Wichtig ist eine einfache, aber klare Formulierung, die für jeden Mitarbeiter auf Anhieb verständlich ist.

Beispiele für Regelungen im „Code of Conduct“ sind u.a. die Annahme von Geschenken und Einladungen, der Umgang mit sensiblen Daten, das soziale Miteinander im Unternehmen oder Vorgaben in Bezug auf die Einstellung des Unternehmens zum Umweltschutz.

Wir erstellen für Sie einen „Code of Conduct“, der individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Beratung zu und Leitung von unternehmensinternen Ermittlungen.

In Ihrem Unternehmen treten immer wieder Inventurdifferenzen auf? Sie hegen den Verdacht, ein oder mehrere Mitarbeiter nutzen das Lager Ihrer Filiale als „Selbstbedienungsladen“?

Hier bietet sich die externe Prüfung beispielsweise einer Filiale an. Als externer Compliance-Prüfer unterliegen wir einer berufsständischen Verschwiegenheitspflicht und unsere Kanzlei bietet einen neutralen Boden, während der Weg zum Vorgesetzten oft emotional schwer ist.

Wir übernehmen für Sie die Sachverhaltsermittlung und leiten den internen Prüfungsprozess.

Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich Empfehlungen für die Zukunft ableiten, die wiederum in einen Verhaltenskodex integriert werden können.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach

Kontaktdaten

Franziska Grafe | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Grafe

Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Neumann