Sanierungen & Insolvenzrecht

Rechtsberatung für Unternehmenssanierung

Unsere Kanzlei für Unternehmenssanierung berät Unternehmer in allen Situationen

Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, steht für den Inhaber viel auf dem Spiel. Durch unsere langjährige Erfahrung in Restrukturierungs- und Insolvenzmandaten wissen wir um die möglichen Gründe und vor allem die Lösungen für solche Krisensituationen. Oberste Zielsetzung ist für unsere Anwälte bei der Unternehmenssanierung immer, sowohl das Lebenswerk des Unternehmers als auch die Arbeitsplätze zu erhalten.

Sollte dies nicht möglich sein, wollen wir Sie vor Fehlinvestitionen bewahren und stehen Ihnen, nach einer umfassenden Abwägung, natürlich auch im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz zur Seite.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Unternehmen in der Krise
  • Erstellung von Restrukturierungskonzepten, Insolvenz- und Sanierungsplänen für Ihr Unternehmen sowie Begleitung bei deren Umsetzung
  • Begleitung bei Bankgesprächen und Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung
  • Wiederherstellung einer positiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Führen von Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Vorbereitung, Einleitung und Begleitung von Insolvenzverfahren

Beratung bei Restrukturierung und Sanierung.

Grundlage für eine erfolgreiche Restrukturierung des Unternehmens ist eine offene Analyse der Ursachen, auf deren Basis dann Sanierungsszenarien entworfen werden, die für alle Interessengruppen einen gangbaren Weg darstellen. Dabei entwickeln wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept für Ihr Unternehmen.

Wir lassen Sie jedoch nicht mit einem Gutachten allein. Unsere Anwälte begleiten Sie während des gesamten Restrukturierungs- bzw. Sanierungsprozesses. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des erarbeiteten Konzepts und der definierten Maßnahmen, sowie bei weitergehenden Fragen, auch hinsichtlich des Arbeits- und Gesellschaftsrechts.

Daneben erarbeiten wir insbesondere auch Vergleichsvereinbarungen mit Ihren Gläubigern, die ein Fortbestehen des Unternehmens nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme ermöglichen. Damit können Sie sich wieder auf den Gegenstand Ihres Unternehmens und damit auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren.

Ziel unserer Beratung zur Unternehmenssanierung ist die dauerhafte Wiederherstellung der Ertragskraft und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Beratung bei Insolvenzverfahren.

Es gibt Situationen, in denen sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lässt. In diesen Fällen beraten wir Sie im Vorfeld und bei Stellung des Insolvenzantrags. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.

Sollte sich ein Regelinsolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, stellen wir bereits im Vorfeld der Insolvenzanmeldung entscheidende Weichen, um eine Sanierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens zu erreichen. Neben der rechtlichen Beratung erstellen wir zudem auf Wunsch einen Leitfaden für die Kommunikation mit allen innerbetrieblichen und externen Interessengruppen während des Restrukturierungsprozesses.

Denn ein möglichst offener und ehrlicher Informationsfluss ist erfahrungsgemäß essenziell für die Akzeptanz und aktive Beteiligung aller Interessengruppen an der Unternehmenssanierung.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach

Kontaktdaten

Franziska Grafe | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Grafe

Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Neumann