Gewerblicher Rechtsschutz.

Gewerblicher Rechtsschutz

Ihre Kanzlei für Wettbewerbsrecht in Augsburg berät Sie bei allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes

Im operativen Geschäftsalltag müssen eine Vielzahl von Marktverhaltensregeln beachtet werden. Damit sollen unlautere geschäftliche Maßnahmen wie beispielsweise die Irreführung des Verbrauchers unterbunden werden. Die Wettbewerbswidrigkeit einer Maßnahme kann sich dabei aus einem Internetauftritt, einer Werbung oder durch die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ergeben.

Daher gilt es, Ihren Internetauftritt ebenso wie die von Ihnen entworfenen und entwickelten Logos, Marken, Namen und Titel besonders zu schützen. In diesem Zusammenhang bilden das Urheber- und Markenrecht die gesetzlichen Grundlagen für unsere Tätigkeit.

Unsere Leistungen zum gewerblichen Rechtsschutz

  • Prüfung und Erstellung von Abmahnungen
  • Überprüfung von AGBs, Internetpräsenzen
  • Markenanmeldung / Markenschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Prüfung von Werbemaßnahmen
  • Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen sowie deren Abwehr durch Schutzschriften
  • Prüfung und Durchsetzung von Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung von Vertragsstrafen

Beratung zum Markenschutz.

Die Gründung einer neuen Unternehmung geht einher mit einem neunen Namen für das Projekt, möglicherweise einem dafür eigens gestalteten Logo. Der Internetauftritt und die passende Domain sollen dabei ebenfalls sichergestellt werden.

Wir überprüfen für Sie, ob der von Ihnen verwendete Name im Zusammenhang mit der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit bereits genutzt wird und führen die erforderliche Korrespondenz zur Anmeldung beim Deutschen Marken und Patentamt (DPMA).

Sind Ihre Rechte gesichert, unterstützen wir Sie bei der Aufrechterhaltung des Schutzes und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte, die unerlaubt von Ihren Rechten Gebrauch machen.

Ferner unterstützen wir Sie, wenn andere Unternehmen Rechte an ihrem Namen, der Marke, dem Logo usw. behaupten.

Beratung zu Abmahnungen.

Gerade im Internet bestimmt der starke Konkurrenzkampf oft die Mittel. Beanstandungen von AGB oder Widerrufsbelehrungen durch einen Konkurrenten sind dabei fast schon an der Tagesordnung.

Wir überprüfen eine Abmahnung zunächst nach formellen und materiellen Kriterien. Sofern es erforderlich ist, bereiten wir eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie vor und unterstützen Sie bei einer Auskunftserteilung sowie der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Beratung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen.

Bei der Planung und Umsetzung von Werbemaßnahmen können sich Fragen zu deren wettbewerbs- und urheberrechtlichen Zulässigkeit stellen. Wir überprüfen, inwiefern Rechte Dritter durch Ihre Idee von der Werbemaßnahme berührt werden und ob unter Umständen ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften in Betracht kommt. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um Ihre Idee wettbewerbskonform umzusetzen.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach