Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Rechtsberatung für die Gestaltung von Arbeitsverträgen

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Augsburg prüft Ihre Arbeitsverträge und gestaltet sie rechtssicher und nachhaltig.

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und ohne Interpretationsspielraum formuliert sein, um im Streitfall eine schnelle Einigung zu ermöglichen. Er kann mündlich geschlossen werden, es empfiehlt sich allerdings zur Rechtssicherheit diesen schriftlich auszugestalten.

Berücksichtigt werden sollten dabei unter anderem die Rechtmäßigkeit einer Befristung, Urlaubsansprüche sowie Kündigungsfristen. Von besonderer Bedeutung sind zudem die für einen Betrieb geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung, Prüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen
  • Führung von Verhandlungen und Gerichtsverfahren

Rechtsberatung zur Änderung des Tätigkeitfeldes

„Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer andere, gleichwertige Arbeitsaufgaben zuzuweisen.“ Steht dieser Passus im Arbeitsvertrag, hat der Arbeitgeber das Recht, Positionen und Tätigkeitsbereiche zu ändern.

Die Beschreibung im Arbeitsvertrag legt den Umfang der möglichen Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers fest und definiert damit gleichzeitig den Umfang des Weisungsrechts. Des Weiteren sollten die Tätigkeitsbeschreibungen nicht durch umfassende Weisungsklauseln oder fachliche Versetzungsbefugnisse entkräftet werden.

Wir gestalten die Verträge nach den Vorstellungen der Vertragsparteien und bestimmen den Umfang von Weisungsrechten.

Rechtsberatung zu Rückzahlungsklauseln und Signing Bonus

In manchen Fällen bietet sich zum Anreiz für den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses die Vereinbarung eines Signing Bonus (Einstellungsbonus) an.

Der Bonus ist seitens des Arbeitgebers eine im Vertrauen geleistete Vorschusszahlung in die Leistung und das potenzielle Wirken einer Person, die an das Unternehmen gebunden werden soll. Im Gegenzug erwartet der Arbeitgeber dafür künftig auch entsprechende Leistungen. Kündigt der Arbeitnehmer jedoch bereits wieder kurz nach Abschluss des Arbeitsvertrages, stellt sich die Frage einer möglichen Rückforderung des ausgezahlten Signing Bonus.

Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung einer solchen Rückzahlungsklausel unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung.

Rechtsberatung zu nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen mit Führungs- und Fachkräften sowie Vertriebs- und Außendienstmitarbeitern, besteht häufig Interesse an der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.

Ein Wettbewerbsverbot ist nur dann verpflichtend, wenn es den berechtigten geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers dient. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.

Zu berücksichtigen und abzuwägen sind u.a. die Erschwerung des beruflichen Fortkommens, die räumliche und zeitliche Begrenzung des Verbots, die Möglichkeit einer unternehmensbezogenen Verbotsklausel, die Höhe einer Karenzentschädigung sowie der Kundenschutz.

Wir beraten Sie in Bezug auf die Vereinbarung eines wirksamen und interessengerechten Wettbewerbsverbots.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach