Unternehmenskauf M&A.

Rechtsberatung für Unternehmenskauf M&A

Unsere Kanzlei für Unternehmenskauf M&A berät Unternehmer in allen Situationen

Ein Unternehmensverkauf oder -kauf ist für beide Parteien eine komplexe Transaktion mit weitreichenden Auswirkungen.

Der Verkäufer möchte einen angemessenen Preis für sein Lebenswerk erzielen. Für den Käufer ist es dagegen entscheidend, im Vorfeld ein möglichst komplettes und transparentes Bild des Akquiseobjekts zu erhalten. Es muss vor der Transaktion geklärt sein, dass es keine Unbekannten gibt, die die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens beeinträchtigen oder Haftungsrisiken für den neuen Inhaber bergen.

Unsere Anwälte sind bereits in der frühen Planungsphase an Bord und managen den Unternehmenskauf von der Aufstellung einer Transaktionsplanung  über die Unternehmensbewertung bis hin zur konkreten Verhandlungsführung.

Unsere Leistungen bei der Planung eines Unternehmensverkaufs/-kaufs

  • Prüfung, Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen für alle Gesellschaftsformen
  • Gestaltung und Prüfung von Prokuristen- und Dienstverträgen
  • Beratung bei der Existenzgründung und der Wahl der Gesellschaftsform
  • Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und anderen Beschlussfassungen
  • Führung von Beschlussanfechtungsverfahren
  • Beratung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere gesellschaftsrechtliche Mediationsverfahren, Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren und Vergleichsverhandlungen
  • Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf, M&A-Prozessen sowie in Fragen der Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Generationswechsel bei Familienunternehmen
  • Beratung hinsichtlich der Beteiligung von Mitarbeitern (Aktienoptionen oder Managementbeteiligung)
  • Prüfung von Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsmaßnahmen
  • Gestaltung von Nachfolgeklauseln
  • Beratung bei der Beendigung bzw. Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung in allen Fragen des Vereins- und Verbandsrechts

Unternehmenskauf und -verkauf / M&A.

Unternehmenskäufe erfordern sowohl aus Käufer wie auch aus Verkäufersicht eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung.

Als Spezialist für Unternehmensverkäufe beraten wir Sie als Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung hinsichtlich aller relevanten Aspekte. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Aufstellung einer Transaktionsplanung, der Verhandlungsführung und der Unternehmensbewertung.

Zunächst klären wir, ob im konkreten Fall der Verkauf der Geschäftsanteile (Share Deal) oder die Veräußerung des Vermögens (Asset Deal), mithin der Wirtschaftsgüter der Gesellschaft vorzugswürdig ist. Wir stecken gemeinsam mit Ihnen die Rahmenbedingungen für den Verkauf ab und erstellen einzelne Verträge, wie beispielsweise die Geheimhaltungsvereinbarung oder die Absichtserklärung.

Zudem gestalten unsere Anwälte für Unternehmensverkäufe individuell für Ihre Bedürfnisse den konkreten Kaufvertrag, mit sämtlichen Anlagen. Zur Klärung fraglicher Punkte treten wir mit dem potenziellen Vertragspartner bzw. dessen Vertreter in Verhandlungen und begleiten Sie zum Notartermin.

Vereins- und Verbandsrecht.

Wir beraten Vereine und Verbände jeder Größe und Zweckrichtung hinsichtlich aller rechtlichen Fragen – von der Gründung über die Leitung bis zur Auflösung von Vereinen und Verbänden.

Vor der Vereinsgründung ist zunächst zu erarbeiten, welche Vereinsstruktur dieser zukünftig haben soll und in welchem Bereich die Mitglieder tätig werden wollen. So können sich u.a. Vor- bzw. Nachteile aus der Eintragung ins Vereinsregister ergeben, oder besondere Vorschriften aufgrund des Vereinszwecks zu beachten sein (Naturschutzverein, Berufsverband, Tierschutzorganisation).

Sollte es sich um einen gemeinnützigen Verein handeln, kann außerdem ein Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt werden, um so Steuervergünstigungen zu erreichen.

Wir stehen unseren Mandanten auch bei den nächsten Schritten zur Seite, so zum Beispiel bei der Entwicklung einer Vereinssatzung, der Protokollierung von Vereinssitzungen und der Anmeldung zum Vereinsregister. Bereits tätige Vereine vertreten wir bei allen Ansprüchen, die von ihnen oder gegen sie geltend gemacht werden.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Herrn Rechtsanwalt Umbach

Kontaktdaten

Franziska Grafe | Rechtsanwältin
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Grafe

Kontaktdaten

Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
T: +49 (0) 821 650 997 10
Schreiben Sie Frau Rechtsanwältin Neumann