unternehmenskauf

Ein Unternehmensverkauf oder -kauf ist für beide Parteien eine komplexe Transaktion mit weitreichenden Auswirkungen.

Der Verkäufer möchte einen angemessenen Preis für sein Lebenswerk erzielen. Für den Käufer ist es dagegen entscheidend, im Vorfeld ein möglichst komplettes und transparentes Bild des Akquiseobjekts zu erhalten. Es muss vor der Transaktion geklärt sein, dass es keine Unbekannten gibt, die die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens beeinträchtigen oder Haftungsrisiken für den neuen Inhaber bergen.

Unsere Anwälte sind bereits in der frühen Planungsphase an Bord und managen den Unternehmenskauf von der Aufstellung einer Transaktionsplanung  über die Unternehmensbewertung bis hin zur konkreten Verhandlungsführung.

 

Unser Leistungen bei der Planung eines Unternehmensverkaufs/-kaufs:

  • Projektmanagement mit Erstellung eines Zeit- und Ablaufplans sowie Koordination aller Beteiligten
  • Bewertung und Empfehlung zur optimalen Transaktionsstruktur („Share Deal“ vs. „Asset Deal“)
  • Beratung bei Sondierungsgesprächen mit Kaufinteressenten sowie Erstellung von Entscheidungsmatrixen zur Auswahl des passenden Kaufinteressenten
  • Erstellen von Vertraulichkeitsvereinbarungen („Non-disclosure agreement“, NDA) für Interessenten und M&A-Berater
  • Spezifikation von Absichtserklärungen („Letter of Intent“, LOI, „Memorandum of Understanding“, MoU)

 

Unser Leistungen bei der Vertragsanbahnung des Unternehmensverkaufs/-kaufs:

  • Durchführung einer Due Diligence mit allen wirtschaftlich und steuerlich relevanten Aspekten

 

Unser Leistungen bei der Verhandlung des Unternehmensverkaufs/-kaufs:

 

  • Erstellung eines Vorvertrags zur rechtlichen Absicherung
  • Führen der Vertragsverhandlungen und Erstellung eines Unternehmenskaufvertrags mit sämtlichen Anlagen
  • Begleitung zum Notartermin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags

Stephan Germann

Rechtsanwalt

  +49 821 650997 20
  Schreiben Sie an Rechtsanwalt Germann

Existenzgründung und Wahl der Gesellschaftsform.

Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind sich hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen unsicher? Sie fragen sich, welche Rechtsform für Ihr unternehmerisches Projekt geeignet ist?

Wir beraten Sie bei den ersten Schritten in Richtung eines erfolgreichen Unternehmens und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Existenzgründung, insbesondere der Wahl der zu Ihrem Vorhaben passenden Rechtsform zur Seite.

Wir betreuen Sie dabei in jedem Gründungsstadium – von der Beratung im Vorfeld über den Entwurf eines Gesellschaftsvertrags bis hin zur Beurkundung durch den Notar und die Eintragung ins Handelsregister.

Konflikte zwischen Gesellschaftern.

Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorganen können aus den verschiedensten Gründen entstehen – sind aber meist von hoher rechtlicher Komplexität und enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Wir beraten Sie in allen Phasen eines Konflikts innerhalb der Gesellschaft und erarbeiten unter Berücksichtigung aller rechtlichen und taktischen Aspekte einen geeigneten Lösungsweg.

Gemeinsam und in enger Korrespondenz mit Ihnen, finden wir eine auf Ihre Interessen zugeschnittene Strategie, die sowohl in einer schnellen und kompromisslosen gerichtlichen Sicherung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen als auch im Einsatz von Instrumenten des alternativen Konfliktmanagements und der Mediation liegen kann.

Unternehmenskauf und -verkauf / M&A.

Unternehmenskäufe erfordern sowohl aus Käufer wie auch aus Verkäufersicht eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung.

Wir beraten Sie als Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung hinsichtlich aller relevanten Aspekte. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Aufstellung einer Transaktionsplanung, der Verhandlungsführung und der Unternehmensbewertung.

Zunächst klären wir, ob im konkreten Fall der Verkauf der Geschäftsanteile (Share Deal) oder die Veräußerung des Vermögens (Asset Deal), mithin der Wirtschaftsgüter der Gesellschaft vorzugswürdig ist. Wir stecken dann gemeinsam mit Ihnen die Rahmenbedingungen für den Verkauf ab und erstellen einzelne Verträge, wie beispielsweise die Geheimhaltungsvereinbarung oder die Absichtserklärung.

Zudem gestalten wir individuell für Ihre Bedürfnisse den konkreten Kaufvertrag, mit sämtlichen Anlagen, wobei wir im Hinblick auf einzelne Punkte mit dem potenziellen Vertragspartner bzw. dessen Vertreter in Verhandlungen treten und begleiten Sie zum erforderlichen Notartermin.

Vereins- und Verbandsrecht.

Wir beraten Vereine und Verbände jeder Größe und Zweckrichtung hinsichtlich aller rechtlichen Fragen – von der Gründung über die Leitung bis zur Auflösung von Vereinen und Verbänden.

Vor der Vereinsgründung ist zunächst zu erarbeiten, welche Vereinsstruktur dieser zukünftig haben soll und in welchem Bereich die Mitglieder tätig werden wollen. So können sich u.a. Vor- bzw. Nachteile aus der Eintragung ins Vereinsregister ergeben, oder besondere Vorschriften aufgrund des Vereinszwecks zu beachten sein (Naturschutzverein, Berufsverband, Tierschutzorganisation).

Sollte es sich um einen gemeinnützigen Verein handeln, kann außerdem ein Antrag beim Finanzamt auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt werden, um so Steuervergünstigungen zu erreichen.

Wir stehen unseren Mandanten auch bei den nächsten Schritten zur Seite, so zum Beispiel bei der Entwicklung einer Vereinssatzung, der Protokollierung von Vereinssitzungen und der Anmeldung zum Vereinsregister. Bereits tätige Vereine vertreten wir bei allen Ansprüchen, die von ihnen oder gegen sie geltend gemacht werden.