Gewerbliches Miet- & Pachtrecht.

Anwalt für Gewerbemietrecht

Unsere Kanzlei für gewerbliches Miet- & Pachtrecht berät Unternehmer in allen Situationen

Mietverträge über gewerblich genutzte Einheiten regelt das Gewerbemietrecht, das den Parteien mehr Freiräume gewährt: Von der Übergabe, über die Instandhaltung, die Schönheitsreparaturen, die Vertragslaufzeit bis hin zur Rückgabe des Mietobjekts sind die Konditionen frei verhandelbar. Diese Freiheit des Gewerbemietrechts ermöglicht es, unter Umständen erhebliche Kosten und Pflichten auf den Vertragspartner zu übertragen.

Unsere Leistungen beim Gewerbemietrecht

  • Gestaltung des Gewerbemietvertrages
  • Prüfung des Gewerbemietvertrages auf Verletzung von Formvorschriften
  • Mängel und Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen und Renovierungsverpflichtungen
  • Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
  • Abmahnung und Kündigung des Gewerbemietvertrages
  • Räumungsklage
  • Mietkaution und Rückgabe der Mietsache

Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages.

Während für die Vielzahl der Mieter und Vermieter die Höhe der Miete und Nebenkosten ausschlaggebend für den Abschluss des Mietvertrages ist, kann die Gestaltung und Wirksamkeit von Renovierungsvereinbarungen, Rückbauverpflichtungen oder Instandhaltungsverpflichtungen zu erheblichen Verlagerungen von Kosten führen. Oft sind diese für den ungeschulten Blick nicht erkennbar. Zunächst gilt es, gemeinsam Ihre Interessen und Wünsche herauszuarbeiten, damit diese im Rahmen des Mietvertrages sinnvoll Berücksichtigung finden können. Bei der Gestaltung des Mietvertrages agieren wir in erster Linie vor dem Hintergrund des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Recht) und der aktuellen Rechtsprechung.

Mängel gleich Minderung?

Liegen Mängel in der vermieteten Einheit vor, prüfen wir im gewerblichen Mietrecht die Frage, ob dem Mieter aufgrund dieser Mängel ein Recht zur Minderung zusteht. Dazu enthält der Mietvertrag meist entsprechende Vereinbarungen. Je nachdem, welche Regelung getroffen wurde, überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob möglicherweise ein Sachverständigengutachten eingeholt oder die Mängel im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens festgestellt werden sollten. Sofern der direkte Weg der Mietminderung anvisiert wird, besprechen wir mit Ihnen die Gefahren einer überhöhten Minderung und dem damit verbunden Risiko einer Kündigung.

Preisindexklausel zur Mieterhöhung.

Wertsicherungs- und Indexklauseln im Gewerbemietrecht sind zunächst auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Auch die Berechnung der zutreffenden Mieten bereitet den Vertragsparteien in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Diese stellen sich besonders im Zusammenhang mit Mieterhöhungen nach den verschiedenen Preisindizes wie z.B. dem Verbraucherpreisindex oder einem Wegfall des vereinbarten Index. Wir überprüfen für Sie, ob die vereinbarten Schwellgrenzen zur Mieterhöhung erreicht sind und berechnen die tatsächliche Erhöhung.

Kündigung bei Nichtzahlung der Miete.

Für den Fall, dass ein Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung der Miete nicht nachkommt, bleibt häufig nur die Möglichkeit der Kündigung des Mietverhältnisses. Neben dem daraus folgenden Räumungsanspruch des Vermieters, bestehen zusätzlich weitreichende Schadensersatzansprüche. Wir prüfen, inwiefern eine Kündigung begründet ist und den formellen Anforderung gerecht wird. Schließlich beziffern wir Schadensersatzansprüche, machen diese für Sie geltend oder wehren sie ab.

Einhaltung der Schriftform.

Formverstöße im Vertragswerk führen dazu, dass dieses entgegen der vertraglich fest vereinbarten Laufzeit mit gesetzlicher Frist binnen sechs Monaten zum Quartal durch Kündigung beendet werden kann. Wir prüfen, ob der Mietvertrag den gesetzlichen und richterlich ausgeprägten Formvorschriften entspricht und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Einhaltung dieser Anforderungen. Häufig taucht dabei die Frage auf, ob Nachträge zum Mietvertrag formwirksam einbezogen wurden. Auch dies überprüfen wir für Sie.

Kontaktdaten

Peter Umbach | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
T: +49 (0) 821 650 997 10
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Franziska Grafe | Rechtsanwältin
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Andrea Neumann | Rechtsanwältin & Systemischer Business Coach
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