gesetzliche unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherten, insbesondere Arbeitnehmern, Schutz bei Eintritt von Gesundheitsschäden in Folge der Arbeit.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen ist neben dem Vorliegen der Versicherung an sich, dass der Gesundheitsschaden auf dem Weg zur Arbeit, durch einen Unfall bei der Arbeit oder durch eine Berufskrankheit hervorgerufen wurde.
Unsere Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Überprüfung von Bescheiden der Berufsgenossenschaften
- Vertretung in Widerspruchsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht und Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht
Max Dengler
Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht
+49 821 650997 20Die Berufsgenossenschaft bestreitet das Vorliegen eines Unfalles.
Nach der gesetzlichen Definition sind Unfälle „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse.“ Sie müssen zum einen abgegrenzt werden von Erkrankungen und zum anderen von Verletzungen, die ohne äußere Einwirkungen aufgetreten sind.
Hierzu bedarf es einer umfassenden und genauen Ermittlung des Unfallhergangs.
Die Berufsgenossenschaft bestreitet einen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Häufig besteht Streit darüber, für welche Einzeltätigkeiten ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Ist beispielsweise die Mittagspause oder eine betriebliche Feier noch vom Versicherungsschutz umfasst?
In diesen Fällen muss genau ermittelt werden, von wem die Veranstaltung geplant und durchgeführt wurde. Fragen wie: Bestand eine Anwesenheitspflicht? Nahmen auch externe Gäste an der Veranstaltung teil? müssen geklärt werden.
Entscheidend ist dann die Überprüfung anhand der umfangreichen aktuellen Rechtsprechung.