betriebliches eingliederungsmanagement (BEM)
Unsere Leistungen im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde zum 1. Mai 2004 eingeführt. Es hat sich in der Praxis inzwischen voll etabliert. Zum Tragen kommt es, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, das BEM anzubieten. Ziel ist es, zusammen mit dem Mitarbeiter und der Schwerbehindertenvertretung zu klären, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden. Es wird außerdem geprüft, mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Das BEM kann mittelbar auch Einfluss auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses haben: Obwohl der Arbeitnehmer nicht zur aktiven Teilnahme am BEM verpflichtet ist, kann es sich dennoch negativ auf ein Kündigungsschutzverfahren auswirken, wenn er ein vom Arbeitgeber angebotenes BEM ablehnt.
Wir beraten Arbeitgeber hinsichtlich der notwendigen Schritte beim Einleiten eines BEM-Verfahrens. Wir betreuen Arbeitgeber während des BEM-Verfahrens
Max Dengler
Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht
+49 821 650997 20Katharina Friedrich
Rechtsanwältin
friedrich@up-rechtsanwaelte.de
Aus der Praxis.
Ein Arbeitnehmer war innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig. Der Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz ist seither nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Zu prüfen ist, welche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb existieren, d.h. inwieweit der bisherige Arbeitsplatz angepasst werden kann und inwieweit der Betrieb in der Lage ist, dies umzusetzen.
Darüber hinaus ist zu klären, welche Unterstützungsleistungen z.B. durch die Deutsche Rentenversicherung oder das Integrationsamt in Betracht kommen.
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Dauer nicht in der Lage seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, darf eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Diese setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) korrekt durchgeführt wurde.
Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Einhaltung und Durchführung dieser umfangreichen, formellen Anforderungen. Auch das Kündigungsverfahren ist bei uns in besten Händen.
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