gesetzliche sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Fragen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind daher meist von existenzieller Bedeutung.
Wichtige zu klärende Themen sind oft, wo überhaupt eine Versicherung besteht und wer die Beiträge zu den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung trägt. Wenn ein Beitragszahler nicht richtig informiert ist und er daher zu wenig Beiträge entrichtet, können ihm später immense Beitragsnachforderungen drohen.
Im Leistungsfall geht es darum, dass der Beitragszahler stets alle Leistungen erhält, die ihm zustehen.
Unsere Leistungen bei der gesetzlichen Sozialversicherung:
- Prüfung von Beitragsbescheiden
- Beratung und Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren in Bezug auf die Frage, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt bzw. wer anfallende Beiträge zu zahlen hat
- Hilfe bei Statusfeststellungsverfahren und Durchführung der Rechtsmittelverfahren
- Hilfe bei der Durchsetzung des Versicherungsschutzes
Max Dengler
Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht
+49 821 650997 20Die gesetzliche Krankenkasse verlangt von einem Selbstständigen Beiträge nach dem Höchstsatz.
Die Beiträge bei freiwillig krankenversicherten Selbstständigen richten sich nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Selbstständige ist verpflichtet, diese der Krankenkasse mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Nach Erhalt eines Bescheides müssen dringend sofort rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn Bedenken bestehen. Soweit auf einen entsprechenden Beitragsbescheid nicht reagiert wird, müssen gegebenenfalls die Höchstbeiträge bis zur Vorlage der relevanten Unterlagen bezahlt werden.
Folgende Fragestellungen müssen umgehend geprüft und geklärt werden: Besteht tatsächlich eine freiwillige Versicherung oder ein Versicherungsschutz nach anderen Vorschriften, wie zum Beispiel der Familienversicherung? Hat die Krankenkasse das Verfahren eingehalten? Durften tatsächlich die Höchstbeiträge in Ansatz gebracht werden?
Selbstständige Tätigkeit oder Scheinselbstständigkeit?
Zur Vermeidung von unangenehmen Bescheiden, ist es dringend erforderlich ein Statusfeststellungsverfahren durzuführen. Nur dieses Verfahren führt zu einer rechtsverbindlichen und zukunftssicheren Klärung.
Wir betreuen Sie beim Statusfeststellungsverfahren und überprüfen die vertraglichen Grundlagen des Auftragsverhältnisses.
Zu klären ist, welche Gesichtspunkte für eine selbstständige Tätigkeit, welche Kriterien für eine abhängige Beschäftigung sprechen. Gegebenenfalls müssen die vereinbarten Klauseln angepasst werden.
Nach Erhalt eines Beitragsbescheides klären wir für Sie, ob die Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht.
Hierbei sind auch Erwägungen zum Vertrauensschutz bedeutsam.